von Lisa Opolka, 15 Jahre
Dass den Berlinern der Kampf gegen Rechts ernst ist, zeigten vergangene Woche rund sechshundert Demonstranten, die vor der Max-Taut-Schule in Lichtenberg lautstark zum Protest aufriefen. Grund war die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückgewiesene Beschwerde der Schule, die ihre Aula nicht der NDP zu Veranstaltungszwecken überlassen wollte.
Dass die NPD nun ausgerechnet in einer Schule die Möglichkeit bekommt, ihre Veranstaltung abzuhalten, kann man wie der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) zu Recht als „unerträglich“ bezeichnen. Abgesehen von dem Imageschaden, den die Schule davontragen könnte, muss sie besonders als Ort des demokratischen Bildungsauftrags vor Rechtsextremismus bewahrt werden.
Doch vor jeder Veranstaltung der NPD gegen die Freigabe staatlicher Räume zu klagen, erweist sich aufgrund fehlender rechtlicher Mittel leider als wenig hilfreich. Die NPD hat in Deutschland Parteienstatus. Aus diesem Grund hat sie genauso wie andere Parteien zu Versammlungszwecken einen Rechtsanspruch auf solche Räume. Dies ist nicht anfechtbar, wenn sich auch ihr Rechtsanspruch auf das Eigentum des Staates erstreckt, den sie bekämpfen will.
Die Wurzel allen Übels liegt also in ihrem Status als Partei. Will man der NPD entgegenwirken, hilft es nur, genau hier anzusetzen.
Das Problem eines erneuten Verbotsverfahrens, wie es Wowereit aktuell wieder fordert, besteht allerdings in der vom Bundesverfassungsgericht verfügten Auflage, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (V-Männer) vor und während des mehrjährigen Verfahrens aus der Partei abzuziehen. An dieser praktisch schwer umsetzbaren Hürde war das erste Verbotsverfahren 2003 gescheitert. Eine objektive Beurteilung der NPD ist einerseits natürlich nicht mehr möglich, wenn deren Erscheinungsbild maßgeblich von staatlichen V-Leuten geprägt wird. Sie ist es jedoch ebenso wenig, wenn solche völlig fehlen. Ständige undifferenzierte Forderungen nach einem Verbot wie die von Herrn Wowereit verlieren deshalb zunehmend an Glaubwürdigkeit.
Statt nutzloser Klagen gegen Veranstaltungen und Verbotsverfahren mit zum jetzigen Zeitpunkt ungewissem Ausgang sollte man eher über mögliche Änderungen der „V-Mann- Praxis“ und realistischere Verfahrensauflagen durch das Verfassungsgericht nachdenken.
Und bis dahin hilft nur der geballte Widerstand aller Berliner, der hoffentlich sämtliche Tätigkeiten der NPD im öffentlichen Raum ersticken wird.