Das Recht, sich in Frieden zu verabschieden

Josephine Valeske: "Sterbehilfe für Minderjährige? Ja." Foto: Privat
Josephine Valeske: „Sterbehilfe für Minderjährige? Ja.“ Foto: Privat

Es ist eine Entscheidung von der man niemandem wünscht, sie treffen zu müssen: die Entscheidung über den eigenen Tod. Obwohl wir das Thema gern ausblenden, müssen sich viele Menschen mit der Frage auseinandersetzen, ob das Leben noch lebenswert genug ist, um dafür Krankheit, Schmerz und Hoffnungslosigkeit zu ertragen.

 

In Belgien gibt es für unheilbar Kranke mit unstillbaren Schmerzen die Möglichkeit, mit dem Einverständnis mehrerer Ärzte aktive Sterbehilfe zu bekommen. In Deutschland ist es strafbar, den Tod eines Menschen herbeizuführen. Legal sind nur die indirekte und die passive Sterbehilfe, die zum Beispiel dann geleistet werden, wenn bei einem unheilbaren Patienten mit entsprechender Verfügung auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird.

 

Belgien geht hingegen noch weiter: Sollte das Parlament einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen, wird die aktive Sterbehilfe bald auch für Minderjährige zu einer Option. Das hat zu heftigen Diskussionen geführt. Minderjährige seien nicht einmal strafmündig, so Kritiker. Sollen sie also eine so schwerwiegende, unumkehrbare Entscheidung treffen dürfen? Ja. Denn diese Entscheidung ist eine der persönlichsten, die es gibt. Niemand außer mir selbst kann beurteilen, ob meine Schmerzen noch erträglich sind. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Minderjährige.

 

Natürlich darf ein solcher Schritt nicht von einem Tag auf den anderen getan werden. Das sichert auch das belgische Gesetz ab: Sowohl die Zustimmung der Eltern als auch die Gutachten zweier Ärzte sind nötig, bevor die aktive Sterbehilfe geleistet werden darf. Zwischen dem ersten Äußern des Todeswunsches und der Sterbehilfe muss mindestens ein Monat liegen, damit gewährleistet ist, dass die Entscheidung wohlüberlegt ist. Letztlich muss man auch bedenken, dass wer sterben will, eine Möglichkeit dazu findet. Auch ein Minderjähriger. Oft mit furchtbaren Folgen für die Angehörigen. Mit der Legalisierung der Sterbehilfe für Minderjährige würde Belgien ihnen ermöglichen, sich in Frieden zu verabschieden.

 

Von Josephine Valeske, 17 Jahre)

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Kategorien Klartext

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