So geht Erasmus, Teil 1: Bürokratie nach der Zusage

Während des Studiums ins Ausland zu gehen ist der Traum vieler Studenten. Ein kleines Organisationstalent muss man aber schon sein, um bei all der Bürokratie nicht den Kopf zu verlieren. Aniko macht gerade ein Erasmussemester – und erklärt hier Schritt für Schritt, wie das genau funktioniert.

In Teil 1 unserer Serie „So geht Erasmus“ beschäftigen wir uns mit dem Papierkram, der mit Erasmus verbunden ist. In Teil 2 geht es um die Wohnungssuche und in Teil 3 ums Koffer packen. Teil 4 befasst sich mit der gedanklichen Vorbereitung und dem Abschiednehmen. Wie man gut ankommt und sich vor Ort organisiert, steht in Teil 5. Teil 6 dreht sich darum, Kontakte und Freundschaften aufzubauen – und zu halten. Und zum Schluss, in Teil 7 (coming soon!), erklärt Aniko wie man die schönen Erinnerungen am besten aufbewahrt.

Einen Plan machen

Für einen ersten Freudentaumel über die Zusage eines Erasmus-Platzes bleibt einem angehenden Austauschstudenten leider nicht viel Zeit. Kurz nachdem die Universitäten ihre Bestätigungen verschickt haben, müssen meist auch schon die ersten Dokumente eingereicht werden.

Wer im Sommer sein kommendes Wintersemester im Ausland plant, hat dabei mehr Zeitdruck als diejenigen, die erst im darauffolgenden Jahr die Heimat verlassen. So weit so klar. Chaoten und notorische Zuspätkommer sollten sich also bereits im Vorfeld der Bewerbung für eine langfristige Zeitplanung entscheiden. Dies stellt an den meisten Universitäten kein Problem dar, weil Austauschplätze in der Regel mit einem zeitlichen Vorlauf von einem oder einem halben Jahr vergeben werden.

Sich für eine Erasmusförderung entscheiden, bedeutet auch, sich zu einem großen bürokratischen Aufwand bereit zu erklären. Wer vor der Bewerbung noch keinen Sprachtest eingereicht hat, muss das spätestens jetzt tun. Hierbei muss die Unterrichtssprache an der Gastuniversität auf einem Sprachlevel von mindestens B2 nachgewiesen werden. Viele Universitäten bieten diese Tests kostenlos an. Termine sind jedoch meist begrenzt und gerade in der Bewerbungsphase um Austauschplätze schnell vergeben. Zu spät kommen wird mit bis zu dreistelligen Summen bestraft, die man dann in öffentlichen Sprachschulen und Instituten für ein identisches Sprachzeugnis zahlen muss. Hier also frühzeitig im Sekretariat des universitären Sprachenzentrums nachfragen.

Größter Zeitfresser: das Learning Agreement

Nach der Platz-Zusage der eigenen Universität folgt meist auch die erste Benachrichtigung der Gastuniversität. Hier erhält man weitere Informationen über geforderte Dokumente. Nicht selten muss man ein gesondertes Motivationsschreiben einreichen und eine aktuelle Notenübersicht. Letztere bekommt man im Prüfungsbüro des Fachbereichs.

Der eigentlich größte zeitliche Aufwand und die meisten Nerven eines baldigen Austauschstudenten fließen jedoch in das Learning Agreement (LA). Dieses erfasst alle Lehrveranstaltungen, die man an der Gastuniversität belegen möchte und führt auf, wie sie an der Heimatuniversität angerechnet werden. Hier gilt es jeden einzelnen Kurs mit dem Erasmuskoordinator des betreffenden Faches abzusprechen und Unterschriften zu sammeln. Diese garantieren die Anrechnung der gesammelten Leistungspunkte nach der Rückkehr an der Heimatuniversität. Wer Kurse für nur ein Fach im Ausland belegt, hat meist weniger Aufwand als Studierende, die in ihrem Kombi-Bachelor weiterstudieren möchten. Um Fristen einzuhalten, sollte man sobald das Vorlesungsverzeichnis (VV) der Gastuniversität online ist, mit den „Verhandlungsgesprächen“ an der eigenen Universität beginnen. Wichtigste Fragen: Stimmt der Kursinhalt im Ausland mit den Anforderungen meiner Studienordnung überein? Kann ich eine dort geschriebene Klausur direkt anrechnen lassen oder muss ich vielleicht eine zusätzliche Hausarbeit schreiben? Passen meine ausgewählten Kurse zeitlich zusammen oder überschneidet sich etwas?

Aber Achtung: Nicht alle Universitäten im Ausland ermöglichen es ihren Austauschstudenten aus dem gesamten VV auszuwählen. Oft gibt es ein gesondertes Verzeichnis mit Kursen, an denen man teilnehmen darf. Es empfiehlt sich eine Liste mit Ersatzkursen aufzustellen, falls es zu nachträglichen Änderungen kommt. Schnelle und saubere Arbeit lohnt sich hier, denn oft gilt an den Gastuniversitäten die Regel: Wer zuerst sein LA einreicht, bekommt zuerst einen Platz in den Kursen.

Bevor was passiert: zum Arzt gehen und Versicherungen abschließen

Ist das LA eingereicht muss man sich ebenso zeitnah um mögliche Auslandsversicherungen kümmern. Besonders wichtig sind die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Hier empfiehlt es sich die Regeln und Standards des Gastlandes zu überprüfen und mit der eigenen Versicherung in Kontakt zu treten. Oft reicht eine einfache Zusatzversicherung aus, um für den „Worst Case“ abgesichert zu sein. Ebenso wichtig wie die Versicherung ist auch eine mögliche Ummeldung. Abhängig von der Aufenthaltsdauer im Gastland, kann es vorkommen, dass man sich als Einwohner melden muss. Das bedeutet nicht, dass man seinen Personalausweis erneuern muss, sondern lediglich die Registrierung im Rathaus vor Ort. Die hierfür benötigten Dokumente wie Geburtsurkunde, Kopie eines Ausweisdokumentes und gesonderte Formulare, sollte man bereits vorbereiten.

Wer dann noch alle Impfungen und wichtigen Vorsorgeuntersuchungen kontrolliert und aufgefrischt hat, hat den ersten großen Schritt Richtung Erasmus schon geschafft!

Beitragsfoto: Pixabay/Pexels

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Kategorien Schule & Zukunft Uni & Ausbildung

90er-Kid, Bücherwurm, Weltenbummler. Ich liebe Musik und das geschriebene Wort. Letzteres kann man von mir seit 2012 hier lesen. Meine große Leidenschaft gilt dem Theater, das mich mehr als alles andere fasziniert. Wenn ich durch die Straßen Berlins laufe, kommt mir das Leben vor wie eine Aneinanderreihung vieler kleiner Inszenierungen, deren Geschichten alle festgehalten werden wollen. So inspiriert mich unsere Hauptstadt stetig zu neuen Themen für unsere Seite.