Klartext: Ohne Schule kein Leben ohne Straftaten


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Lisa Opolka: "Lehrer sollten Torben P. nicht den Unterricht verweigern" Foto: Privat


von Lisa Opolka, 16 Jahre


Eines vorweg: Die brutale Tat des U-Bahn-Schlägers Torben P., de auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße einen Mann schwer verletzte, ist durch nichts zu entschuldigen. Weil der Angeklagte aber wegen eines Revisionsverfahrens zunächst Haftverschonung erhält, hat das katholische Liebfrauen-Gymnasium Torben P. nun bis zu dessen Haftantritt aufgenommen – zum großen Missfallen einiger Eltern und Lehrer, von denen einige vor den Herbstferien mit Lehrverweigerung gedroht hatten.


Diese Proteste sind nicht gerechtfertigt. Die Aufnahme, so hat die Schulleitung deutlich gemacht, hat nichts mit Verharmlosung oder fehlender Sensibilität gegenüber dem Opfer zu tun. Das Opfer hat dazu von der Schule einen Brief bekommen, außerdem wird Geld zur Unterstützung von Gewaltopfern gesammelt.


Der nicht vorbestrafte Gymnasiast hat im Prozess Reue gezeigt, mehrere Entschuldigungbriefe an sein Opfer geschrieben und den festen Willen bekundet, Derartiges nie wieder zu tun. Der Besuch einer Schule wäre für ihn ein erstes Stück Normalität. Eine gerichtliche Strafe zielt zudem nicht auf die Genugtuung des Opfers, sondern darauf, dem Täter den Weg in ein Leben ohne Straftaten zu ebnen. Unabhängig vom Ausgang der Revision: Wer, wenn nicht eine Schule, sollte zum jetzigen Zeitpunkt daran mitwirken? Im Grunde genommen erfüllt die Schule ihre Pflicht – nämlich den Bildungsauftrag bis zum Strafantritt von Torben P. auszuführen.


Das Liebfrauen-Gymnasium hatte den Mut und den guten Willen, den Schüler aufzunehmen, nun sollten auch Kollegium und Eltern diese Entscheidung unterstützen. Dies ist gerade für eine Schule, die unter der Zustimmung aller Eltern und aller Lehrer das christliche Menschenbild zum Maßstab ihres Handelns macht und dabei laut Leitlinien „zur Verwirklichung dieser Ziele auf ein intensives Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten“ setzt, ein wichtiges Zeichen. Dass der Angeklagte eine derartige Tat nochmals begeht, ist unwahrscheinlich – Grund zur Sorge besteht für die Eltern in dieser Hinsicht sicher nicht.

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Kategorien Politik

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