Digitaler Nachlass: Was passiert mit unseren Daten im Netz nach dem Tod?

Das Internet vergisst nichts – das dürfte mittlerweile jedem klar sein. Doch was passiert mit unseren Daten nach unserem Tod? Wer hat Anspruch darauf? Antworten liefert das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall einer verstorbenen Berliner Jugendlichen.

Von Moritz Tripp

Nach dem Tod eines Angehörigen steht die Familie meist vor einem Sammelsurium an Habseligkeiten, die der oder die Verstorbene zurücklässt – vom emotionalen Ballast mal ganz abgesehen. Diesen Nachlass gilt es dann in kürzester Zeit aufzuräumen, gegebenenfalls zu verteilen und auch zu entsorgen: Eine mehr als unangenehme Angelegenheit, da einem das Leben der verstorbenen Person dabei auf schmerzhafte Art und Weise nochmal vor Augen geführt wird. Denn in unserem Besitz, den wir mit den Jahren anhäufen, steckt stets auch ein Stück unserer Seele. Heutzutage jedoch hinterlassen wir die Spuren unserer selbst nicht nur in unserem Hausrat und materiellen Besitz, sondern auch in der virtuellen Welt: Im Laufe unseres Lebens häuft jeder von uns eine riesige Menge an Daten im Netz an, die genau wie unsere Habseligkeiten mit dem Tod nicht einfach verschwinden. Auf diesen „digitalen Nachlass“ haben Erben ebenso Anspruch wie auf materielle Güter – das hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2018 entschieden.

Auch Facebook muss sich beugen

Was das im Detail bedeutet, bekam Facebook nun zu spüren: Die Eltern einer 15-jährigen Berlinerin, die bereits 2012 in einem U-Bahnhof ums Leben kam, hatten sich vor dem BGH das Recht auf das digitale Erbe der Verstorbenen erstritten. Facebook kam dieser Pflicht dann insofern nach, als dass den Eltern ein USB-Stick mit einer gigantischen PDF-Datei von circa 14.000 Seiten übergeben wurde. Darauf habe man der Familie „die Informationen des Kontos ihrer verstorbenen Tochter übermittelt, einschließlich aller Nachrichten, Fotos und Posts“, ließ das soziale Netzwerk 2018 verlauten. Da die Eltern aber Zugriff auf das Profil ihrer verstorbenen Tochter haben wollten, um dort nach Hinweisen auf einen eventuellen Suizid zu suchen, gaben sie sich mit dieser – zugegeben etwas kuriosen – Lösung nicht zufrieden und gingen erneut vor Gericht. So entschied das BGH vergangene Woche erneut zugunsten der Eltern: Facebook muss ihnen Zugang zum Profil der Tochter verschaffen. Das Profil befand sich seit ihrem Tod im sogenannten „Gedenkzustand“, wodurch sich niemand mehr einloggen konnte. Dieser muss von Facebook nun aufgehoben werden.

Das jüngste Urteil räumt dem digitalen Erbe nun einen hohen Stellenwert ein: Zumindest in Deutschland wird unser digitaler „Besitz“ nun im Prinzip genauso gehandhabt wie der tatsächliche (materielle). Selbst die mächtigen Tech-Konzerne müssen sich dieser Entscheidung beugen. Allein auf Facebook existieren Millionen von Accounts, deren Besitzer bereits tot sind. Das sind viele Terabytes an Daten, die Facebook nun ein stückweit entrissen wurden. Neben den offensichtlichen ethischen Gesichtspunkten ist das auch ein Statement in der Debatte um die mächtigen Tech-Player: Trotz ihrer Hegemonialstellung können die Unternehmen mit den Nutzerdaten nicht gänzlich verfahren wie sie wollen – im Ernstfall können sie zur Herausgabe gezwungen werden.

Profile auf sozialen Netzwerken als kulturelles Menschheitserbe

Ebendas fordern auch die beiden Wissenschaftler Carl Öhman und David Watson vom Oxford Internet Institute. Die Forscher haben in einer Studie im vergangenen Jahr die Prognose aufgestellt, dass bereits in 50 Jahren die Zahl der Toten auf Facebook die der Lebenden übersteigen könnte. In einer Zeit, in der sich ein großer Teil unseres Lebens online abspielt, seien die Daten, die sich in den sozialen Netzwerken ansammeln, von großem historischem Wert. Als „Archiv der menschlichen Kultur“ dürften sie nicht einigen wenigen Unternehmen zur Verfügung stehen, sondern müssten für die Allgemeinheit konserviert und aufbereitet werden. Öhman und Watson fordern daher, dass Archivare, Historiker und sogar Archäologen an dieser Aufgabe beteiligt werden, um das digitale Erbe der Menschheit zugänglich für zukünftige Generationen zu machen.

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