Alle wollen weg

Zu wenige Gasteltern für Austauschschüler – Experten sehen Unsicherheit über den Versicherungsschutz als einen Grund

Am 18. Januar, einem Sonnabend, war die Mensa des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums besser besucht als an den meisten Schultagen. Rund 80 Veranstalter von Schüleraustauschen informierten dort auf der Jugendbildungsmesse Jubi über Sprachreisen und Au-pair-Aufenthalte für Schüler. „Ich habe das Gefühl, dass der Wunsch nach Auslandserfahrungen von Jahr zu Jahr größer wird“, berichtet eine Vertreterin einer Austauschorganisation. Was zunächst nach einer guten Nachricht klingt, bringt auch Probleme mit sich: „Wie stark die Nachfrage steigt, merkt man auch daran, dass immer mehr Bewerber für Auslandsaufenthalte abgelehnt werden müssen, weil es zu wenige Gastfamilien gibt.“

Stefan Noweski ist Vermögensberater in Berlin. Foto: Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Stefan Noweski ist Vermögensberater in Berlin. Foto: Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Unsicherheit bei Gasteltern

Dieses Problem betreffe nicht nur viele deutsche Schüler, die ins Ausland wollen, sondern auch zahlreiche ausländische Schüler, die vorhaben nach Deutschland zu kommen. Als einer der Hauptgründe dafür gilt neben Platzknappheit in den Haushalten vieler potenzieller Gasteltern auch die Unsicherheit darüber, ob man als Gastgeber für Versicherungen wie Haftpflicht- und Krankenversicherung der aufgenommenen Schüler verantwortlich ist. Doch diese Vorbehalte sind in der Regel unbegründet, sagen Experten: „Für den Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz sind nicht die Gastfamilien, sondern die Schüler selbst verantwortlich“, erklärt Stefan Noweski von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Bei manchen Versicherungen ließe sich der Haftpflichtschutz für aufgenommene Gäste allerdings dennoch problemlos in die eigene Versicherung integrieren. „Der aufgenommene Jugendliche muss nur bei der Versicherung angemeldet werden und wird dann versicherungstechnisch wie ein eigenes Kind behandelt.“ In Schadensfällen übernimmt eine Haftpflichtversicherung jedoch nur Schäden, die nicht im Haus der Gastfamilie entstanden sind.

Versicherung bestätigen lassen

„Eine Unfall- und Krankenversicherung muss jeder, der ins Ausland reist, selbst in seinem Heimatland abschließen“, sagt Stefan Noweski. Wer dennoch ganz sichergehen möchte, könne sich den Versicherungsschutz von aufgenommenen Schülern vorab auch schriftlich bestätigen lassen.

Von Susann Ruscher und Josephine Valeske

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