70 000 Euro bis zum Berufsziel

Der Weg ins Cockpit ist teuer. Foto: Fotolia/Carlos E. Santa Maria
Der Weg ins Cockpit ist teuer. Foto: Fotolia/Carlos E. Santa Maria

Das Schuljahr endet. Tausende Schüler beginnen danach eine Ausbildung. Doch für viele ist sie schwer finanzierbar

Von Anna-Lisa Menck, 23 Jahre

Hundetherapeut, Tatort-Reinigungskraft, Clown – auf der Liste staatlich anerkannter Ausbildungsberufe gibt es kaum etwas, das es nicht gibt. Während sich den Jugendlichen, die Ende dieses Monats die Schule beenden, theoretisch nahezu unbegrenzte Wahlmöglichkeiten bieten, scheinen diese praktisch jedoch durch den Kontostand der Eltern limitiert zu sein: „Längst nicht alle Ausbildungsberufe werden vergütet“, weiß Axel Dreßler von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

Als Faustregel gelte: Lernt man in einem Betrieb, übernimmt dieser auch die Kosten für die begleitende Berufsschule und vergütet die Arbeitszeit. Ist die Ausbildung hingegen schulisch, meist zusammengesetzt aus Unterricht und Praktika, gibt es normalerweise kein Entgelt. Im Gegenteil: Oft fallen beträchtliche Selbstkosten an – beispielsweise rund 20 000 Euro für eine physiotherapeutische Ausbildung und etwa 70 000 Euro bis zum Berufsziel Pilot.

„Das bedeutet aber zum Glück nicht, dass Jugendliche, deren Eltern nicht in der Lage sind, sie finanziell zu unterstützen, nur gebührenfreie Ausbildungen mit ausreichender Vergütung absolvieren können“, sagt Vermögensberater Dreßler. „Zum einen besteht die Möglichkeit, beim Amt für Ausbildungsförderung BAföG zu beantragen.“ Eine weitere Option sei die Aufnahme eines Ausbildungskredits. „Das ist im Prinzip bei jedem Geldinstitut möglich. Nach durchschnittlich zwei Jahren im Beruf zahlt man das Darlehen dann in festen Raten zurück“, führt er aus.

Wer keine schulische, sondern eine praktische Ausbildung macht, hat hingegen Anrecht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn er wenig verdient, nicht mehr zu Hause wohnen kann und auch die Eltern ein geringes Einkommen haben. Handelt es sich um die Erstausbildung, muss die Beihilfe genau wie das BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Auch mit einem Minijob können sich Auszubildende etwas dazuverdienen. „In diesem Fall müssen sie ihren Arbeitgeber allerdings um sein Einverständnis bitten und sicherstellen, dass ihre Leistung dadurch nicht beeinflusst wird.“ Tätigkeiten, die in Konkurrenz zum Ausbildungsbetrieb stehen, sind dabei zu meiden: „Wer bei der Deutschen Bank lernt, sollte nicht bei der Sparkasse jobben“, sagt der Vermögensberater. Die insgesamt fünf Azubis, die ab August in Berlin zu Tatort-Reinigern ausgebildet werden, müssen sich über die Vermeidung einer solchen Konkurrenzsituation hoffentlich keine Gedanken machen.

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